Exodus 22:30

“So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben.”

Exodus 22:30 — Luther Bibel (1912)

Verse 30 of 31 in Exodus chapter 22 — Luther Bibel (1912). Read it in context below, with maps, timelines and thematic connections beside the text.

Exodus 22 — full chapter (Luther Bibel (1912))

Wenn jemand einen oder ein stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf für einen wiedergeben und vier für ein . Wenn ein ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein über jenen lassen gehen. Ist aber die über ihn aufgegangen, so soll man das gehen lassen. Es soll aber ein wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen . Findet man aber bei ihm den lebendig, es sei ein , Esel oder , so soll er's zwiefältig wiedergeben. Wenn jemand einen oder beschädigt, daß er sein läßt tun in eines andern , der soll von dem auf seinem und wiedererstatten. Wenn ein auskommt und ergreift die und verbrennt die oder , das noch steht, oder den , so soll der wiedererstatten, der das angezündet hat. Wenn jemand seinem Nächsten oder äte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem gestohlen: findet man den , so soll er's zwiefältig wiedergeben; findet man aber den nicht, so soll man den vor die 'Götter' bringen, ob er nicht seine habe an seines Nächsten gelegt. Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein , es sei um oder oder oder oder allerlei, das verloren ist, so soll beider vor die 'Götter' kommen. Welchen die 'Götter' verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben. Wenn jemand seinem Nächsten einen oder oder ein oder irgend ein zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht, so soll man's unter ihnen auf einen bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine an seines Nächsten gelegt; und des soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. Stiehlt's ihm aber ein , so soll er's seinem bezahlen. Wird es aber zerrissen, soll er davon bringen und nicht bezahlen. Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. Ist sein aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein gedingt hat. Wenn jemand eine beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre und sie zum haben. Weigert sich aber ihr , sie ihm zu geben, soll er darwägen, wieviel einer zur gebührt. Die sollst du nicht leben lassen. Wer bei einem liegt, der soll des sterben. Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. Die sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch in Ägyptenland gewesen. Ihr sollt keine und bedrängen. Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr erhören; so wird mein ergrimmen, daß ich euch mit dem töte und eure und eure werden. Wenn du leihst einem aus meinem , der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu bringen und keinen an ihm treiben. Wenn du von deinem Nächsten ein zum nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die untergeht; denn sein ist seine einzige seiner , darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. Den 'Göttern' sollst du nicht fluchen, und den in deinem nicht lästern. Deiner Fülle und sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten sollst du mir geben. So sollst du auch tun mit deinem und . Sieben laß es bei seiner sein, am achten sollst du mir's geben. Ihr sollt heilige vor mir sein; darum sollt ihr kein essen, das auf dem von zerrissen ist, sondern es vor die werfen.

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