Leviticus 13:17

“Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.”

Leviticus 13:17 — Luther Bibel (1912)

Verse 17 of 59 in Leviticus chapter 13 — Luther Bibel (1912). Read it in context below, with maps, timelines and thematic connections beside the text.

Leviticus 13 — full chapter (Luther Bibel (1912))

Und der HERR redete mit und und sprach: Wenn einem an der seines etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein werden an der seines , soll man ihn zum führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den . Und wenn der das an der des sieht, daß die in ß verwandelt sind und das an dem tiefer ist denn die andere seines , so ist's gewiß der . Darum soll ihn der besehen und für unrein urteilen. Wenn aber etwas eiterweiß ist an der des , und doch das der nicht tiefer denn die andere des und die nicht in ß verwandelt sind, so soll der ihn verschließen sieben und am siebenten besehen. Ist's, daß das bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der , so soll ihn der abermals sieben verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten besieht und findet, daß das verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der , so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein . Und er soll seine waschen, so ist er rein. Wenn aber der weiterfrißt in der , nachdem er vom besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom besehen, wenn dann da der sieht, daß der weitergefressen hat in der , so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß . Wenn ein des an einem sein wird, den soll man zum bringen. Wenn derselbe sieht und findet, daß ßes aufgefahren ist an der und die in ß verwandelt und rohes im ür ist, so ist's gewiß ein alter in der des . Darum soll ihn der unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. Wenn aber der blüht in der und bedeckt die ganze , von dem bis auf die Füße, alles, was dem vor sein mag, wenn dann der besieht und findet, daß der das ganze bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in ß verwandelt ist; denn er ist rein. Ist aber rohes da des , wenn er besehen wird, so ist er unrein. Und wenn der das rohe sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe ist unrein, und es ist gewiß . Verkehrt sich aber das rohe wieder und verwandelt sich in ß, so soll er zum kommen. Und wenn der besieht und findet, daß das ist in ß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. Wenn jemandes an der eine Drüse wird und wieder heilt, darnach an demselben etwas ßes auffährt oder rötliches ß wird, soll er vom besehen werden. Wenn dann der sieht, daß das tiefer ist denn die andere und das in ß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein aus der Drüse geworden. Sieht aber der und findet, daß die nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere und ist verschwunden, so soll er ihn sieben verschließen. Frißt es weiter in der , so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein . Bleibt aber das ß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die von der Drüse, und der soll ihn rein urteilen. Wenn sich jemand an der am brennt und das weißrötlich oder weiß ist und der ihn besieht und findet das in ß verwandelt an dem und das tiefer denn die andere , so ist's gewiß , aus dem geworden. Darum soll ihn der unrein urteilen; denn es ist ein . Sieht aber der und findet, daß die am nicht in ß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben verschließen; und am siebenten soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der , so soll er unrein urteilen; denn es ist . Ist's aber gestanden an dem und hat nicht weitergefressen an der und ist dazu verschwunden, so ist's ein ür des . Und der soll ihn rein urteilen; denn es ist die des . Wenn ein oder auf dem oder am ein hat und der das besieht und findet, daß das der tiefer ist denn die andere und das daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger des oder des . Sieht aber der , daß der nicht tiefer anzusehen ist denn die andere und das nicht dunkel ist, soll er denselben sieben verschließen. Und wenn er am siebenten besieht und findet, daß der nicht weitergefressen hat und kein goldenes da ist und das des nicht tiefer ist denn die andere , soll er sich scheren, doch daß er den nicht beschere; und soll ihn der abermals sieben verschließen. Und wenn er ihn am siebenten besieht und findet, daß der nicht weitergefressen hat in der und das ist nicht tiefer als die andere , so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine waschen; denn er ist rein. Frißt aber der weiter an der , nachdem er rein gesprochen ist, und der besieht und findet, daß der also weitergefressen hat an der , so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die golden sind; denn er ist unrein. Ist aber vor der stillgestanden und dunkles daselbst aufgegangen, so ist der heil und er rein. Darum soll ihn der rein sprechen. Wenn einem oder an der ihres etwas eiterweiß ist und der sieht daselbst, daß das ß schwindet, das ist ein weißer , in der aufgegangen, und er ist rein. Wenn einem die ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein. Fallen sie ihm vorn am aus und wird eine , so ist er rein. Wird aber an der , oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches , so ist ihm an der oder am aufgegangen. Darum soll ihn der besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches aufgelaufen an seiner oder am , daß es sieht, wie sonst der an der , so ist er aussätzig und unrein; und der soll ihn unrein sprechen solches halben auf seinem . Wer nun aussätzig ist, des sollen zerrissen sein und das bloß und die verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein! Und solange das an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine soll außerhalb des sein. Wenn an einem ein sein wird, es sei wollen oder leinen, am oder am , es sei wollen oder leinen, oder an einem oder an allem, was aus gemacht wird, und wenn das grünlich oder rötlich ist am oder am oder am oder am oder an irgend einem , das von gemacht ist, das ist gewiß ein des ; darum soll's der besehen. Und wenn er das sieht, soll er's einschließen sieben . Und wenn er am siebenten sieht, daß das hat weitergefressen am , am oder am , am oder an allem, was man aus macht, so ist das ein fressender , und es ist unrein. Und man soll das verbrennen oder den oder den , es sei wollen oder leinen oder allerlei , darin solch ein ist; denn es ist fressender , und man soll es mit verbrennen. Wird aber der sehen, daß das nicht weitergefressen hat am oder am oder am oder an allerlei , so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches ist, und soll's einschließen andere sieben . Und wenn der sehen wird, nachdem das gewaschen ist, daß das nicht verwandelt ist vor seinen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. Wenn aber der sieht, daß das verschwunden ist nach seinem , so soll er's abreißen vom , vom , von oder vom . Wird's aber noch gesehen am , am , am oder allerlei , so ist's ein , und sollst das mit verbrennen, worin solch ist. Das aber oder der oder oder allerlei , das gewaschen und von dem das entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. Das ist das über die des an , sie seien wollen oder leinen, am und am und allerlei , rein oder unrein zu sprechen.

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