Leviticus 15:14
“Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben.”
Leviticus 15:14 — Luther Bibel (1912)
Verse 14 of 33 in Leviticus chapter 15 — Luther Bibel (1912). Read it in context below, with maps, timelines and thematic connections beside the text.
Leviticus 15 — full chapter (Luther Bibel (1912))
Und der HERR redete mit und und sprach: Redet mit den und sprecht zu ihnen: Wenn ein an seinem einen ß hat, derselbe ist unrein. Dann aber ist er unrein an diesem ß, wenn sein eitert oder verstopft ist. Alles , darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. Und wer sein anrührt, der soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Wer sein anrührt, der soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Wenn er seinen wirft auf den, der rein ist, der soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Und der , darauf er reitet, wird unrein werden. Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den . Und wer solches trägt, der soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Wenn er ein irdenes äß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne äß soll man mit spülen. Und wenn er rein wird von seinem ß, so soll er sieben zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine waschen und sein mit fließendem baden, so ist er rein. Und am achten soll er zwei oder zwei junge nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des und dem geben. Und der soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines halben. Wenn einem im der entgeht, der soll sein ganzes mit baden und unrein sein bis auf den . Und alles und alles , das mit solchem befleckt ist, soll er waschen mit und unrein sein bis auf den . Ein , bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit baden und unrein sein bis auf den . Wenn ein ihres ß hat, die soll sieben unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den . Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. Und wer ihr anrührt, der soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den . Und wenn ein bei ihr liegt und es kommt sie ihre an bei ihm, der wird sieben unrein sein, und das , auf dem er gelegen hat wird unrein sein. Wenn aber ein den ß eine lange hat, zu ungewöhnlicher oder über die gewöhnliche , so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen , so soll sie auch da unrein sein. Alles , darauf sie liegt die ganze ihres ßes, soll sein wie ihr zu ihrer gewöhnlichen . Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der ihrer gewöhnlichen . Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine waschen und sich mit baden und unrein sein bis auf den . Wird sie aber rein von ihrem ß, so soll sie sieben zählen; darnach soll sie rein sein. Und am achten soll sie zwei oder zwei junge nehmen und zum bringen vor die Tür der Hütte des . Und der soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein , und sie versöhnen vor dem HERRN über den ß ihrer . So sollt ihr die warnen vor ihrer , daß sie nicht sterben in ihrer , wenn sie meine verunreinigen, die unter ihnen ist. Das ist das über den, der einen ß hat und dem der im entgeht, daß er unrein davon wird, und über die, die ihren ß hat, und wer einen ß hat, es sei oder , und wenn ein bei einer liegt.