Leviticus 27:30
“Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.”
Leviticus 27:30 — Luther Bibel (1912)
Verse 30 of 34 in Leviticus chapter 27 — Luther Bibel (1912). Read it in context below, with maps, timelines and thematic connections beside the text.
Leviticus 27 — full chapter (Luther Bibel (1912))
Und der HERR redete mit und sprach: Rede mit den und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes übde tut, also daß du seinen schätzen mußt, so soll dies eine ätzung sein: ein , zwanzig alt bis ins sechzigste , sollst du schätzen auf fünfzig nach dem des , ein auf dreißig . Von fünf an bis auf zwanzig sollst du ihn schätzen auf zwanzig , wenn's ein ist, ein aber auf zehn . Von einem an bis auf fünf sollst du ihn schätzen auf fünf , wenn's ein ist, ein aber auf drei . Ist er aber sechzig alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn , wenn's ein ist, ein aber auf zehn . Ist er aber zu arm zu solcher ätzung, so soll er sich vor den stellen, und der soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die des, der gelobt hat, erwerben kann. Ist's aber ein , das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig. Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. Ist aber das unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den stellen, und der soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des ätzung bleiben. Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die ätzung geben. Wenn jemand sein heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der schätzt, so soll's bleiben. So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften des , zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. Wenn jemand ein Stück von seinem dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der . Ist die ein , so soll es fünfzig gelten. Heiligt er seinen vom an, so soll er nach seinem gelten. Hat er ihn aber nach dem geheiligt, so soll der das berechnen nach den übrigen zum und ihn darnach geringer schätzen. Will aber der, so ihn geheiligt hat, den lösen, so soll er den fünften des , zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; sondern derselbe , wenn er im frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter und soll des sein. Wenn aber jemand dem HERRN einen heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein ist, so soll der berechnen, was er gilt bis an das ; und soll desselben solche ätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. Aber im soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein im sei. Alle ätzung soll geschehen nach dem des ; ein aber hat zwanzig . Die unter dem , die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein oder ; denn es ist des HERRN. Ist es aber unreines , so soll man's lösen nach seinem , und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem . Man soll kein verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien , Vieh oder ; denn alles verbannte ist ein dem HERRN. Man soll auch keinen verbannten lösen, sondern er soll des sterben. Alle im von des und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. Will aber jemand seinen lösen, der soll den Fünften darübergeben. Und alle von und , von allem, was unter dem geht, das ist ein heiliger dem HERRN. Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. Dies sind die , die der HERR dem gebot an die auf dem .